Das Mietrecht ist ein komplexes und sich ständig wandelndes Rechtsgebiet, das sowohl Mieter als auch Vermieter vor vielfältige Herausforderungen stellt. Als erfahrene Anwaltskanzlei für Mietrecht in Neubrandenburg begleiten wir Sie seit vielen Jahren durch die aktuellen Neuerungen und Reformen, die das Mietverhältnis nachhaltig beeinflussen.
Warum professionelle mietrechtliche Beratung unverzichtbar ist
Haben Sie schon einmal versucht, eine Mieterhöhung oder Räumung durchzusetzen oder abzuwehren? Oder halfen alle Beschwerden über den Schimmel oder ähnliche Mängel nichts, weil der Vermieter einfach auf stur schaltete? Oder mussten Sie unberechtigte Schimmelbeschwerden Ihrer Mieter abwehren?
Kaum ein Rechtsgebiet bietet so häufig Anlass zu rechtlichen Auseinandersetzungen wie das Mietrecht. Seien es Mängel der Mietsache, die Verantwortlichkeit hierfür und Streit um deren Beseitigung sowie die Höhe von Mietminderungen oder Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen oder gar Kündigungen – häufig ziehen Mieter und Vermieter vor Gericht.
In dem Falle ist es notwendig, kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei sind genaue Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften und der Entwicklungen in der Rechtsprechung ebenso unverzichtbar wie eine langjährige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet, die erst das notwendige Fingerspitzengefühl für das richtige Vorgehen ermöglicht.
Jetzt Beratung vereinbaren
Ob Mieterhöhung, Kündigung, Modernisierung oder Räumungsverfahren – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle mietrechtlichen Fragen in Neubrandenburg und Umgebung.
Kontaktieren Sie uns bei:
- Problemen mit Mieterhöhungen oder Betriebskosten
- Kündigungen und Räumungsverfahren
- Mietvertragsgestaltung und -prüfung
- Mängeln und Mietminderungsansprüchen
- Modernisierungsmaßnahmen und Energiesanierung
- WEG-Verwaltung und Eigentümergemeinschaften
Wir sind Ihre Kanzlei im Mietrecht
Als seit Jahren etablierte Kanzlei in Neubrandenburg vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter. Diese Doppelperspektive ermöglicht es uns, uns optimal in beide Positionen hineinzuversetzen und faire, praktikable Lösungen zu entwickeln.
Unsere Stärken:
- Langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Mietrechts
- Aktuelle Rechtskenntnisse zu allen Neuerungen
- Doppelkompetenz für Mieter und Vermieter
- Schnelle Hilfe in eilbedürftigen Angelegenheiten
- Außergerichtliche Lösungen zur Kostenminimierung

Unsere Leistungen im Mietrecht
– für Mieter und Vermieter
- Mietvertragserstellung: Rechtssichere Gestaltung neuer Mietverträge unter Berücksichtigung aktueller Gesetzeslage
- Vertragsverhandlung: Professionelle Interessensvertretung bei Vertragsverhandlungen
- Mietvertragsüberprüfung: Analyse bestehender Verträge auf unwirksame Klauseln
- Gewerbemietverträge: Beratung zur neuen Textform bei langfristigen Gewerbemietverträgen
- Mietminderung bei Mängeln: Durchsetzung berechtigter Mietminderungsansprüche
- Mangelanzeige und Beweissicherung: Rechtskonforme Dokumentation von Wohnungsmängeln
- Schadensersatzansprüche: Geltendmachung von Folgeschäden durch Mängel
- Modernisierungsmaßnahmen: Beratung zu Duldungspflichten und Mietminderungsrechten
- Eigenbedarfskündigung: Verteidigung gegen oder rechtssichere Durchsetzung von Eigenbedarfskündigungen
- Fristlose Kündigung: Bei erheblichen Vertragsverletzungen oder Mietrückständen
- Ordentliche Kündigung: Beratung zu Kündigungsfristen und -gründen
- Widerspruch gegen Kündigung: Unterstützung beim vereinfachten Widerspruchsverfahren in Textform
- Räumungsklage für Vermieter: Durchsetzung von Räumungsansprüchen
- Räumungsschutz für Mieter: Verteidigung gegen unberechtigte Räumungsklagen
- Vollstreckungsschutz: Beratung zu Aufschub- und Einstellungsanträgen
- Zwangsräumung: Rechtliche Begleitung bei Vollstreckungsmaßnahmen
- Gewerbemietverträge: Spezielle Gestaltung für Geschäftsräume


Sie suchen juristische Unterstützung in einem anderen Rechtsgebiet? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wie helfen Ihnen weiter!
![]()
Telefon:
0395 5665053
Mietrecht 2025 – Wichtige Neuerungen im Überblick
Verschärfte Mietpreisbremse
Seit Januar 2025 dürfen Vermieter bei Neuvermietungen nur noch maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Diese Regelung gilt nun flächendeckend und bisherige Ausnahmen, wie für umfassend modernisierte Wohnungen, entfallen.
Erweiterte Transparenz bei Nebenkosten
Vermieter sind verpflichtet, ihre Nebenkostenabrechnungen deutlich transparenter zu gestalten. Mieter erhalten ein gesetzlich festgelegtes Recht auf Einsicht in die Originalbelege. Die digitale Bereitstellung von Betriebskostenbelegen ist ab 2025 möglich, was den Verwaltungsaufwand reduziert.
Verstärkter Kündigungsschutz
Seit Januar 2025 genießen Mieter, die länger als zehn Jahre in einer Wohnung leben, einen stärkeren Schutz vor Eigenbedarfskündigungen. Vermieter müssen den Eigenbedarf nun detaillierter begründen und prüfen lassen, ob alternative Wohnungen verfügbar sind.
Neue Heizungsvorschriften und Modernisierung
Wichtige Fristen für Heizungsanlagen sind zu beachten: Anlagen von 2009-2024 müssen binnen 15 Jahren nach Installation geprüft und optimiert werden. Ältere Anlagen vor 2009 haben Frist bis September 2027.
Unsere Beratung umfasst:
- Heizungsmodernisierung: Rechtliche Begleitung bei Heizungstausch
- Hydraulischer Abgleich: Beratung zur Pflicht bei neuen Heizungsanlagen
- Fördermittelberatung: Optimierung staatlicher Zuschüsse
- Kostenumlage: Rechtskonforme Modernisierungsumlagen


