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Schlagwort: Alkohol am Steuer

Alkohol auf dem E-Scooter: Fahrverbot droht

Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter. Wer mit mehr als 0,5 Promille auf einem E-Scooter unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot.

Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins unter Bezug auf eine aktuelle Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts München vom 30. Juni 2025 hin. Das Urteil macht deutlich, dass E-Scooter rechtlich wie Kraftfahrzeuge behandelt werden.

E-Scooter und Alkohol: Der konkrete Fall

In dem entschiedenen Fall war ein Berufskraftfahrer nachts mit einem E-Scooter und 0,8 Promille unterwegs. Die Folgen:

  • 500 Euro Bußgeld
  • 1 Monat Fahrverbot

Das zunächst zuständige Amtsgericht verzichtete zwar auf das Fahrverbot und erhöhte stattdessen die Geldbuße auf 1.000 Euro. Begründet wurde dies unter anderem mit der Nutzung eines E-Scooters sowie möglichen beruflichen Nachteilen.

Doch diese Entscheidung hielt nicht stand.

Gericht stellt klar: Kein Sonderstatus für E-Scooter

Das Bayerische Oberste Landesgericht hob das Urteil auf und stellte klar:

  • E-Scooter sind keine „harmlosen“ Fahrzeuge im Straßenverkehr
  • Auch hier gilt das Regelfahrverbot bei Alkoholverstößen
  • Eine Ausnahme wegen beruflicher Nachteile muss konkret nachgewiesen werden

Das Gericht betonte zudem das Gefahrenpotenzial von E-Scootern – insbesondere durch schnelle Beschleunigung und das erhöhte Sturzrisiko unter Alkoholeinfluss.

Welche Strafen drohen bei Alkohol auf dem E-Scooter?

Wer alkoholisiert mit einem E-Scooter fährt, muss – wie beim Auto – mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Bußgeld (mindestens 500 Euro ab 0,5 Promille)
  • Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
  • Fahrverbot

In schwereren Fällen können sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Verkehrsrecht in Neubrandenburg: Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen

Gerade bei drohendem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg lohnt sich eine frühzeitige Prüfung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht in Neubrandenburg. Nicht jede Entscheidung der Bußgeldbehörde ist rechtlich unangreifbar – im Einzelfall bestehen Verteidigungsmöglichkeiten.

Fazit: Alkohol und E-Scooter sind keine gute Kombination

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt eindeutig: Trunkenheitsfahrten mit dem E-Scooter werden genauso streng geahndet wie mit dem Auto. Wer Risiken vermeiden möchte, sollte auf alkoholisiertes Fahren konsequent verzichten.

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